Herzlich Willkommen auf der Internetseite des deutschen Generalkonsulats in Neapel!
Gemeinsam mit den Honorarkonsuln in Bari, Messina und Palermo vertreten wir die Bundesrepublik Deutschland im gesamten süditalienischen Raum, dem sogenannten „Mezzogiorno“. Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfasst demnach die Regionen Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise und Sizilien. Wir informieren Sie über Deutschland und sind Ihr Ansprechpartner bei Pass- und Staatsangehörigkeitsfragen, geben Reisehinweise und bieten Hilfestellung in Notfällen. Ferner stellen wir Informationen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Bildung bereit und stehen auch für anderweitige Fragen und Probleme gerne zur Verfügung.
Einen Schnellzugriff auf die am meisten nachgefragten Inhalte finden Sie hier:
Im Rahmen der Konzertreihe "Venerdì musicali" des Konservatoriums "San Pietro a Majella" in Neapel präsentiert das Generalkonsulat zwei Konzerte mit zeitgenössischer Musik: am Freitag den 1. 6. um 19:00 spielt das Ensemble Piccolo Curva minore aus Palermo, und am Freitag den 8.6. um 18:00 das Ensemble "KlangEssenz" aus Jena (Deutschland).
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig!
Aus neuen EU-Vorgaben ergibt sich eine wichtige Änderung des deutschen Passrechts: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen bei Reisen ins Ausland alle Kinder (ab Geburt) über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Wenn Sie von dieser Änderung betroffen sind, beantragen Sie bei geplanten Auslandsreisen bitte rechtzeitig neue Reisedokumente für Ihre Kinder! (Beachten Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung auch, dass Kinderreisepässe nicht mehr direkt am Schalter ausgehändigt werden, sondern Ihnen 2-3 Wochen später zugesandt werden.)
Passangelegenheiten und Staatsangehörigkeit
Schutzgelderpressung zu bekämpfen, ist eine Bürgerpflicht; allerdings bedarf es in vielen Fällen einer gehörigen Portion Mut, sich dieser Pflicht anzunehmen. Die Karte von Neapel, Ercolano und Pomigliano d’Arco, die auch im Generalkonsulat ausgegeben wird, zeigt Unternehmen, die kein Schutzgeld zahlen und sich verpflichten, Erpresser anzuzeigen. Seit Druck des Plans sind über 100 neue Geschäfte dazugekommen, die auf einem ab sofort erhältlichen Zusatzblatt verzeichnet sind. Die komplette Liste aller Geschäfte stellen wir zum Download zur Verfügung!
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Für den Kulturaustausch zwischen Deutschland und Italien sind Städtepartnerschaften ein ideales Mittel. Auf diesen Seiten können Sie sich informieren, welche Partnerschaften es schon gibt, und Informationen zu neuen Partnerschaften erhalten.
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Krisenvorsorgeliste
Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk einer Vertretung lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter:
Registrierung in der Deutschenliste
Das Auswärtige Amt informiert